Flugordnung Spfr. Affaltrach Abteilung Indoor Modellflug
Ersteller: B. Greiner / Datum: 14.01.2012 / Version: 1.0 / Seite 1 v. 2
1. Grundlagen
Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme alle Modellflieger ist Voraussetzung für den Indoor Modellflug bei den Sportfreunden Affaltrach.
2. Versicherung
Der Betrieb von Indoor Flugmodellen jeglicher Art ist nur mit gültiger Modellflugversicherung gestattet. Der Versicherungsnachweis und der Personalausweis sind immer mitzuführen und auf Verlangen dem Flugleiter vorzulegen!
3. Fernsteuerfrequenzen
Vor dem Einschalten des Senders hat sich der Modellflieger zu vergewissern, dass die Frequenz nicht schon belegt ist. Bei Frequenzdoppelbelegungen ist besondere Sorgfalt und Absprache der Betroffenen untereinander erforderlich! Dieser Punkt entfällt beim Betrieb eines 2,4Ghz Senders.
4. Modelle / Inbetriebnahme / Reparaturen
Alle Flugmodelle müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und sich in einem betriebssicheren Zustand befinden. Es dürfen nur elektr. betriebene Modelle eingesetzt werden. Modelle und Zubehör sind in einem Modell-Vorbereitungsbereich an der Hallenlängsseite abzustellen. Dieser Korridor von ca. 1,5m kann z.B. durch Bänke abgetrennt werden.
Durch Reparaturen oder Modellflugteile darf die Halle nicht verunreinigt werden. Restteile von Modellen und ähnlichem sind vom Verursacher zu entsorgen (nicht in den Mülleimern der Halle entsorgen). Auf die Sorgfaltspflicht jedes Einzelnen wird appelliert. Es gilt die jeweilige Hallenbenutzungsordnung der Gemeinde Obersulm. Für Helikopter gilt: Max. Hauptrotordurchmesser von 750mm. Es sind nur für den Hallenflug geeignete Modelle zugelassen.
5. Flugbereich
Das Überfliegen und Anfliegen von Personen, des Modell-Vorbereitungsbereiches und Zuschauerraumes ist prinzipiell verboten. Hallen, Licht, Heizungs-u. Deckenkonstruktionen dürfen nicht überflogen werden.Der Hallensportbereich darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Es sind Turnschuhe zu tragen. Zuschauer dürfen nur in Begleitung eines Vereinsmitgliedes den Hallensportbereich betreten.
6. Flugbetrieb
Heli-u. Flächenmodelle werden getrennt voneinander betrieben. Es kann sinnvoll sein jeder Gattung einen Flug/Zeitkorridor von jeweils 20min. einzuräumen. Danach erfolgt der Wechsel. Kunstflug mit Hubschraubern ab einem Rotordurchmesser von 500mm ist erst nach Genehmigung des Flugleiters erlaubt. Aus Sicherheits-gründen darf sich ab diesem Durchmesser während des Kunstfluges keine weitere Person im Hallensportbereich aufhalten.
7. Flugleiter
Ab einem gleichzeitigen Betrieb von 3 Modellen ist ein Flugleiter einzusetzen. Als Flugleiter kann ein anwesendes, min. 18 Jahre altes Vereinsmitglied ernannt werden. Der Flugleiter hat den Flugbetrieb zu Überwachen und muss erforderlichenfalls ordnend eingreifen. Der Flugleiter darf während der Flugleitertätigkeit kein Modell steuern. Den Anweisungen des Flugleiters ist unbedingt Folge zu leisten. Von dem Flugleiter kann bei Verstößen ein sofortiges Flugverbot ausgesprochen werden.
8. Flugschüler/-anfänger / Jugendliche
Flugschüler / -anfänger sollten ihre ersten Flugversuche nur unter Anleitung eines erfahren Modellfliegers durchführen. Jugendliche unter 12 Jahren dürfen nur mit Begleitung eines Erziehungsberechtigten am Flugbetrieb teilnehmen.
9. Gastflieger
Kein Start eines Gastpiloten ohne den Nachweis eines gültigen Versicherungsnachweißes.
10. Verhalten bei Unfällen
Bei Personenschäden sind zunächst Sofortmaßnahmen am Unfallort zu ergreifen. Wichtige Rufnummern Rettungsleitstelle: 112 Polizei Notruf: 110
11. Gültigkeit
Diese Ordnung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft und wird jedem Vereinsmitglied ausgehändigt, welcher den Inhalt durch seine Unterschrift anerkennt.